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    Aktuelle Besuchsregelungen:

    Uns ist es wichtig, dass unserer Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.Unser Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutzimpfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.

    Aufgrund des erhöhten personellen Aufwands um eine Einhaltung der derzeit gültigen Verordnung sicher zu stellen bitten wir Sie Ihre Besuche im Vorfeld mit der Verwaltung unter der bekannten Rufnummer abzusprechen.Unsere Besucher werden in der Einrichtung durch Aushänge über die aktuellen Hygienevorgaben informiert.

    Bei allen Personen wird vor jedem Besuch ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Unabhängig davon ob ein vollständiger Impfschutz vorliegt oder nicht. Nur mit einem negativen Testergebnis können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Alternativ können Sie aber gemäß den Vorgaben des Bundeslandes NRW ein offizielles, negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Ergebnisse von selbst durchgeführten Schnelltests berechtigen nicht zum Besuch der Einrichtung.

    Das Betreten der Einrichtung geschieht ausschließlich über den Haupteingang und ausschließlich mit einer FFP2-Maske. Bitte beachten Sie die Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion beim Betreten der Einrichtung sowie ein Besucherscreening /Ausfüllen des ausliegenden Formulars) inklusive Temperaturmessung.

    Um die Mitarbeiter und die Bewohner zu schützen, hoffen wir auf Ihr Verständnis.